Diese AGB regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Hundeschule TEAM‑AND‑WORK, Huggenberg 17, 8354 Hofstetten b. Elgg (nachfolgend «Hundeschule») und ihren
Kund:innen (nachfolgend «Teilnehmende»).
Sie sind fester Bestandteil jeder Dienstleistungs‑ oder Kaufvereinbarung. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich Teilnehmende schriftlich, telefonisch oder elektronisch (Website, E‑Mail, Buchungssystem, Messenger) anmelden und die Anmeldung von der
Hundeschule bestätigt wird.
Bei der Anmeldung sind relevante Angaben zu machen – insbesondere Futterunverträglichkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Ängstlichkeit sowie gesundheitliche
Einschränkungen des Hundes. Unterbleibt die Meldung, kann die Hundeschule den Vertrag fristlos kündigen (siehe Punkt 8).
Die Hundeschule erbringt ihre Dienstleistungen fachgerecht, tierschutzkonform und nach dem aktuellen Stand der gewaltfreien Hundeerziehung unter Einhaltung des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) und der Tierschutzverordnung (TSchV). Ein bestimmter Trainingserfolg oder Prüfungsbestand wird nicht geschuldet (Punkt 9 Erfolgsgarantie).
Gesundheitszustand: Teilnehmende dürfen nur mit einem gesunden, frei von ansteckenden Krankheiten und körperlich den Anforderungen gewachsenen Hund erscheinen. Läufige Hündinnen sind willkommen, sofern die Hundeschule vorab informiert wird.
Impf‑ & Haftpflichtnachweis: Für jeden Hund ist ein gültiger Impfschutz (bzw. Titernachweis) und eine Haftpflichtversicherung erforderlich.
Behördliche Auflagen: Melde‑ oder Bewilligungspflichten (HuV ZH usw.) liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden.
Den Anweisungen der Trainer:innen ist Folge zu leisten; Hunde sind jederzeit so zu führen, dass keine Gefährdung entsteht.
Auf und neben dem Trainingsgelände ist Hundekot unverzüglich aufzunehmen und zu entsorgen.
Verbotene Hilfsmittel (Stachel‑, Würge‑, Elektroreizgeräte usw.) sind untersagt.
Von Teilnehmenden oder ihren Hunden verursachte Personen‑, Sach‑ oder Vermögensschäden sind von ihnen zu tragen (Punkt 10 Haftung).
Versicherung Unfall: Teilnehmende sind verpflichtet, sich selbst gegen Unfallrisiken zu versichern; über die Hundeschule besteht kein Unfallversicherungsschutz.
Geräte‑ & Geländenutzung: Trainingsgeräte und Gelände sind sorgsam sowie bestimmungsgemäss zu nutzen; Schäden oder Verlust infolge unsachgemässer Behandlung werden dem/der Teilnehmenden in Rechnung gestellt.
Die Preise gemäss jeweils aktueller Preisliste (www.team‑and‑work.ch/preise) verstehen sich in Schweizer Franken inkl.
MwSt.
Zahlungsarten:
Neukund:innen (Privatlektionen): Zahlung ausschliesslich bar oder via TWINT; der Betrag ist unmittelbar nach der Lektion zu entrichten.
Workshops & Seminare: Zahlung im Voraus (innerhalb der in der Rechnung genannten Frist); der Platz gilt erst nach Zahlungseingang als reserviert.
Bestandskund:innen: Zahlung bar oder via TWINT vor Ort oder per Rechnung (Zahlungsfrist 10 Tage netto).
Die Gebühr ist – soweit nicht bereits als Vorauszahlung fällig – spätestens vor Unterrichtsbeginn zu begleichen; bei Privatlektionen spätestens unmittelbar nach Terminende. Bei Zahlungsverzug kann die Teilnahme verweigert werden.
10er‑Abo (10 Lektionen Gruppenunterricht) ist im Voraus zu bezahlen, nicht übertragbar und 4 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Nicht bezogene Stunden verfallen ersatzlos.
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten nach der schnellsten Route laut Google Maps (Hin‑ und Rückweg) berechnet.
Für Umbuchungen oder Stornierungen können abhängig vom Zeitpunkt der Absage Gebühren fällig werden.
Einzellektionen
≥ 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin → kostenlos
< 24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen → 100 % der Gebühr
Workshops–Seminare
> 14 Tage vor Beginn → kostenlos
14 – 3 Tage vor Beginn → 60 % der Gebühr (Ersatzperson zulässig)
< 72 Stunden vor Beginn oder Nichterscheinen → 100 % der Gebühr
Bei krankheits‑ oder verletzungsbedingtem Ausfall (Mensch oder Hund) kann gegen Vorlage eines ärztlichen bzw. tierärztlichen Attests eine Gutschrift für ein gleichwertiges Angebot erstellt werden.
Die Hundeschule kann Unterricht bei höherer Gewalt, Unwetter, Krankheit des Trainers oder zu geringer Teilnehmerzahl absagen, verschieben oder abbrechen. Bereits bezahlte Gebühren werden anteilig
gutgeschrieben oder rückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Hundeschule ist berechtigt, Teilnehmende ohne Erstattung auszuschliessen, wenn:
wesentliche Informationen (Punkt 2) verschwiegen wurden,
der Hund nicht artgerecht behandelt wird (Misshandlung, Gewalt),
Teilnehmende den Anweisungen nicht folgen oder den Ablauf stören.
Ein Lernerfolg hängt wesentlich von der konsequenten Umsetzung der Trainingsvorgaben durch die Teilnehmenden, den Rahmenbedingungen und den individuellen Möglichkeiten des Hundes ab; eine Garantie wird nicht übernommen.
Die Hundeschule haftet ausschliesslich für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Jede weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden und entgangenen Gewinn – wird wegbedungen. Teilnahme, Nutzung von Geräten und Aufenthalte auf dem Gelände erfolgen auf eigenes Risiko. Für Schäden an gemieteten Geräten oder deren Verlust haftet der Kunde vollumfänglich. Sollte während einer Lektion ein tierärztlicher Notfall auftreten, ist die Hundeschule berechtigt, auf Kosten der Halter:innen unverzüglich tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen; sämtliche daraus entstehenden Kosten sind von den Halter:innen zu tragen.
Die Hundeschule darf während Trainings Foto‑ und Videoaufnahmen erstellen und unentgeltlich zu Ausbildungs‑ und Marketingzwecken (Website, Social Media, Drucksachen) verwenden. Teilnehmende können vorab schriftlich widersprechen.
Alle Skripte, Handouts, Videos und sonstigen Schulungsunterlagen sind geistiges Eigentum der Hundeschule. Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Bei Zuwiderhandlung kann eine Konventionalstrafe von bis zu CHF 5 000 erhoben werden; weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Personen‑ und Hundedaten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung, Kursadministration und – bei ausdrücklicher Einwilligung – für Marketingzwecke verwendet. Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige neue Bestimmung zu vereinbaren.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht (insb. Obligationenrecht). Gerichtsstand ist Winterthur, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorgehen.
Die Hundeschule behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichte Fassung.
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