Allgemeine Geschäftsbedingung


 1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen sind zwischen der Hundeschule TEAM-AND-WORK als Dienstleister/Verkäufer und den Kunden gegenseitig gültig und verbindlich und stellen einen festen Bestandteil jeder Dienstleistungs- oder Kaufvertrages dar. Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind.

 

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, telefonisch oder per sonstige elektronische Medien und ist verbindlich.  Der Kunde erhält  nach der Anmeldung monatlich einen eMailnewsletter von dem er sich jederzeit abmelden kann. 

Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung, den Trainer*in über Futterunverträglichkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität und Ängstlichkeit zu informieren.

 

3. Trainingsteilnahme & Haftung

Der Kunde verpflichten sich nur mit einem gesunden Hund, der keine Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen.

Bei gesundheitlichen Problemen des Hundes, ist vor Beginn rechtzeitig zu informieren. Bei ansteckenden Krankheiten dürfen Hunde nicht teilnehmen.

Bei läufigen Hündinnen bitte vorab Kontakt aufnehmen, in der Regel sind sie bei den Trainingsstunden willkommen.

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. 

Die Teilnehmer haften für alle von sich und/oder ihrem Hund verursachten Schäden.

Die Hundeschule TEAM-AND-WORK übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen, sowie für Schäden / Verletzungen jeglicher Art, die durch die teilnehmende Hunde verursacht werden. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Hunde an den Unterrichtsstunden erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko. 

Die Hundeschule TEAM-AND-WORK übernimmt keine Haftung für Verletzungen die durch das Freispiel der Hunde entstehen können.

Für Schäden, die an den von der Hundeschule TEAM-AND-WORK durch den Kunden gemieteten Geräten entstanden sind oder bei Verlust derselben, haftet der Kunde im vollem Umfang.

 

4. Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg auch von Mitarbeit, der Zeit und Fleiss der Teilnehmer und von den Möglichkeiten des Hundes abhängt.  

 

5. Zahlungskonditionen

Die Preise unserer Dienstleistungen richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste gemäss Homepage: www.team-and-work.ch/preise 

Die Unterrichtsgebühr ist vor Beginn (spätestens nach Ende) der Trainingsstunde bar, per TWINT, PayPal oder für Bestandskunden per Überweisung innert 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum, zu bezahlen. 

Die Gültigkeit des 3'er Abo Privatlektion beträgt 2 Monate ,die Gültigkeit des 10'er Abo beträgt 6 Monate jeweils ab vermerktem Ausstellungsdatum und ist im vollen Umfang voraus zu bezahlen. Alle Abonnemente sind persönlich und daher nicht an dritte Übertragbar.

Workshop-, Kurs- & Seminargebühren sind im Voraus zu bezahlen.

Ausgenommen von diesen Zahlungskonditionen sind andere schriftliche Vereinbarungen.

Der Fahrkostentarif wird mit Google-Maps (Schnellste Route) berechnet. 

 

 6. Absenzen & Rücktritte

Terminverschiebungen oder Absagen haben telefonisch/SMS, WhatsApp oder per E-Mail zu erfolgen.

Generell gilt vereinbarte Unterrichtstermine, für welche sich der Hundehalter angemeldet hat oder Gruppenstunden an denen er regelmässig teilnimmt, müssen insofern der Hundehalter verhindert ist, mindestens 24 Stunden im Voraus durch den Teilnehmer abgesagt bzw. verschoben werden. Geschieht dies nicht, behalten wir uns das Recht vor, die Lektion im vollen Umfang oder in Teilen, zu berechnen.

Wir behalten uns vor, bei aussergewöhnlichen Ereignissen oder zu wenig Teilnehmer die Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt bzw. verschoben, für Kurse, Workshops & Seminare gelten ggf. Sonderregelungen.

Nicht bezogene Stunden eines Abos sind nicht auf andere Personen übertragbar und werden nicht rückerstattet.

Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den Teilnehmer/In werden keine bereits gezahlten Schulungsgebühren erstattet und die begonnene Stunde ist vollumfänglich zu bezahlen.

 

7. Abbruch der Einheiten

Die Hundeschule TEAM-AND-WORK behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr kann in diesen Fällen anteilsmässig zurückerstattet werden. Dieser Vorbehalt tritt besonders in Kraft, wenn dem Trainer*in für die Ausbildung wichtige Informationen (z.B. Fehlverhalten des Hundes) verschwiegen wird, oder wenn der Teilnehmer/In den Anweisungen der Trainer*in nicht folgt, etwaige vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen und Teilnehmer vom Unterricht auszuschliessen, wenn sie ihren Hund nicht artgerecht behandeln, schlagen oder misshandeln. Auffälligkeiten werden an das zuständige kantonale Amt gemeldet.

Des weiteren behalten wir uns das Recht vor, störende Kursteilnehmer/Begleitpersonen ohne Angaben von Gründen vom Unterricht auszuschliessen.

In diesen Fällen ist eine Rückerstattung der Gebühren ausgeschlossen.

 

8. Bildmaterial

Die Hundeschule TEAM-AND-WORK hat das Recht allfälliges Bildmaterial, welches während des Unterrichtes gemacht wird kostenlos für Werbezwecke (Homepage, Prospekte usw.) im Zusammenhang mit der Hundeschule zu verwenden.

 

9. Urheberrecht

Sämtliche in Kursen oder Seminaren abgegebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem Eigengebrauch. Das Weiterleiten, Vervielfältigen oder Teilen der Unterlagen ist nicht erlaubt.

 

10. Anwendbares Recht / Gerichtstand / Salvatorische Klausel

Es kommt einzig Schweizer Recht, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht zur Anwendung. Gerichtstand: Kanton Zürich

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst wie unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Stand: 01.01.2023