Revidierte Hundegesetzgebung

Ausbildungspflicht für Hunde im Kt. Zürich ab 06/2025

Mit Inkrafttreten der revidierten Hundegesetzgebung, ab 1. Juni 2025, gelten neue Bestimmungen zur Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Größe oder Rasse


Theoriekurs

📚 Kursart:

Gruppenunterricht mit max. 10 Teilnehmer 

 

📖 Booklet zur Vorbereitung

Das Booklet enthält alle prüfungsrelevanten Inhalte des Theoriekurses.

 

Es ist unerlässlich, das Booklet im Eigenstudium vor dem Kurs sorgfältig zu lesen und zu lernen – es bildet die Grundlage für das Verständnis des Kursinhalts und die erfolgreiche Absolvierung der Theorieprüfung.

 

📍 Kursort:

Hinterdorfstrasse 10, 8487 Zell im Tösstal

 

📅 Termine:

Freitag, 04.Juli 2025

 

🕒 Kursdauer: 

ca. 2,5 h Theorieunterricht

zzgl. 0,5 h Prüfung

 

💰 Preis:

CHF 150.– pro Person (inkl. Theorieprüfung)

📄 Davon CHF 30.– für die schriftliche Prüfung

 

Praxiskurs

📚 Kursart:
Individuelle Einzellektionen (Privatlektionen)

 

📍 Kursort:
Nach individueller Absprache – bei dir vor Ort, auf dem Trainingsplatz oder an einem passenden Ort im Alltag.

 

📅 Termine:
Flexibel – die Termine werden nach persönlicher Vereinbarung festgelegt.

 

🕒 Kursdauer: 

6 Lektionen à 60 Minuten

 

💰 Preis:
CHF 450.– für den gesamten Kurs
🚗 + Fahrkosten je nach Anfahrtsweg

 



📖 Wichtig: Booklet zur Vorbereitung


Das Booklet enthält alle prüfungsrelevanten Inhalte des Theoriekurses.

Für Ersthundehalter:innen ist es unerlässlich, dieses sorgfältig zu lesen und zu lernen – es bildet die Grundlage für das Verständnis des Kursinhalts und die erfolgreiche Absolvierung der Theorieprüfung.

 

 

Auch für Personen, die bereits einen Hund halten, ist das Booklet sehr lesenswert – es bietet wertvolle Grundlagenwissen und praktische Hinweise, die direkt in die praktische Hundeausbildung einfliessen



🐾 Obligatorische Hundeausbildung im Kanton Zürich – Was gilt für wen?

 

📘 Theoretische Hundeausbildung (mit Prüfung)

Pflicht für:

  • Ersthundehalter:innen, d. h. Personen, die zum ersten Mal in ihrem Leben einen Hund halten möchten

  • Personen, die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben

Ziel:
Grundlagenwissen über Hundeverhalten, Kommunikation, Erziehung, Haltung, gesetzliche Vorschriften und Verantwortung im Alltag.

 

Frist:

  • Sollte vor Aufnahme der Hundehaltung abgeschlossen sein

  • Spätestens 2 Monate nach Anschaffung oder Zuzug in den Kanton Zürich

Dauer & Ablauf:

  • 1 Abendveranstaltung (mind. 2 Stunden)

  • Abschluss mit einer Theorieprüfung

  • Lerninhalte sind im offiziellen Booklet des Veterinäramts enthalten
    Download Booklet


🐕 Praktische Hundeausbildung (für alle Hundehaltenden)

 

Pflicht für:

  • Alle Hundehaltenden, die ab dem 1. Juni 2025 einen Hund übernehmen – unabhängig von Erfahrung oder Herkunft des Hundes

Voraussetzungen:

  • Der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein, bevor mit dem Kurs begonnen wird

Ziel:
Vermittlung und Training von Alltagstauglichkeit, Sicherheit, Leinenführigkeit, Rückruf, Begegnungssituationen u. v. m.
Lernziele sind vom Veterinäramt des Kantons Zürich vorgegeben und werden kontrolliert.

 

Dauer:

  • 6 Lektionen à 60 Minuten

  • Abschluss: spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes

Nach erfolgreicher Teilnahme:

  • schriftliche Bestätigung durch die ausbildende Person

  • Meldung an AMICUS durch die ausbildende Person


📑 Weitere Hinweise

  • Die praktische Ausbildung kann nur bei anerkannten Hundeausbildenden absolviert werden.

  • Die Kurse bauen aufeinander auf: Theorie vor Praxis ist sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

  • Auch bei Auslandshunden oder erwachsenen Tierheimhunden gilt: praktischer Kurs ist verpflichtend.